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VG Berlin, 07.08.2008 - 4 A 178.07 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- VG Berlin, 21.09.2007 - 4 A 553.06
Nachträgliche Mauterhebung wegen nachträglicher Einbuchung; Bemessung der …
Auszug aus VG Berlin, 07.08.2008 - 4 A 178.07
Wie die Kammer bereits entschieden hat, bestimmt das Gesetz mit den Worten "bei der nachträglichen Mauterhebung" den insoweit für die Beurteilung des Nacherhebungsbescheids erheblichen Zeitpunkt in der Weise, dass spätestens bei Erlass des Widerspruchsbescheids die tatsächliche Wegstrecke nicht durch die Beklagte bzw. die Widerspruchsbehörde festgestellt werden konnte (vgl. Urteile der Kammer vom 21. September 2007 in den Verfahren VG 4 A 205.06 und VG 4 A 553.06). - VG Berlin, 21.09.2007 - 4 A 205.06
Nachträgliche Mauterhebung
Auszug aus VG Berlin, 07.08.2008 - 4 A 178.07
Wie die Kammer bereits entschieden hat, bestimmt das Gesetz mit den Worten "bei der nachträglichen Mauterhebung" den insoweit für die Beurteilung des Nacherhebungsbescheids erheblichen Zeitpunkt in der Weise, dass spätestens bei Erlass des Widerspruchsbescheids die tatsächliche Wegstrecke nicht durch die Beklagte bzw. die Widerspruchsbehörde festgestellt werden konnte (vgl. Urteile der Kammer vom 21. September 2007 in den Verfahren VG 4 A 205.06 und VG 4 A 553.06). - VG Berlin, 02.11.2007 - 4 A 96.07
Nacherhebung der Maut
Auszug aus VG Berlin, 07.08.2008 - 4 A 178.07
Eine doppelte Heranziehung des Mautschuldners für dieselbe Fahrt, die § 8 Abs. 2 Satz 2 ABMG seinem Sinn und Zweck nach wohl jedenfalls verhindern will (vgl. Urteil der Kammer vom 2. November 2007 - VG 4 A 96.07), liegt damit ersichtlich nicht vor.